Spenden für den Unterhalt der Priester

Immer wieder wird die Frage gestellt:

„Wieviel verdient eigentlich ein Priester?“

Darauf eine Antwort zu geben, ist nicht ganz einfach. Ein Priester erhält nämlich nicht ein „Gehalt“ im engeren Sinn für seine Arbeit. Ein Priester erhält eine sogenannte „Unterhaltszahlung“ und verfügt über ein garantiertes Mindesteinkommen. Der Unterhalt der Priester ist für ganz Italien einheitlich geregelt. Jedem Priester im Dienst der Diözese wird ein monatliches Mindesteinkommen garantiert, welches nach einem Punktesystem, je nach Auftrag und Dienstalter, berechnet wird:
Mit dieser Regelung erreicht ein Priester mit ca. 20 Dienstjahren durchschnittlich 95 – 100 Punkte, was einem Bruttoeinkommen von ca. € 1.150–1.250 monatlich entspricht (im
Jahr 2018 beträgt der Punktewert € 12,36). Jegliche Eigeneinkommen, wie Gehälter für Religionsunterricht oder Pensionen, werden von diesem Bruttoeinkommen ganz oder zum Teil in Abzug gebracht.
Zusätzlich erhält ein Priester:
  • Messstipendien steuerfrei (max. eines am Tag)
  • Wohnung im Pfarrwidum samt Nebenspesen
  • Fahrtspesen im Dienst
Weiters wird für alle Priester eine Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen. Die Kosten trägt das Zentralinstitut für den Unterhalt des Klerus.

Wer finanziert die Priesterbesoldung?

Die erforderlichen Mittel für die Unterhaltsergänzungen der Priester in unserer Diözese werden über drei Quellen aufgebracht:
  1. Durch die Überschüsse des DIUK: Die Überschüsse, welche das Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus bei der Verwaltung seiner Liegenschaften erwirtschaftet, fließen ausschließlich der Priesterbesoldung zu: im Jahr 2017 waren dies €900.000,00 (29,4%).
  2. Durch die für die Priesterbesoldung zweckgebundenen Spenden. Die Spenden sind wichtiger Bestandteil der Priesterbesoldung. Je mehr Spenden eingehen, umso weniger müssen die Mittel aus dem 8-Promille-Fonds beansprucht werden: im Jahr 2017 waren dies € 64.985 (2,1%).
  3. Aus dem 8-Promille-Fonds: Obwohl die 78-Promille-Gelder über zwei Drittel der Priesterbesoldung abdecken, sollten diese Mittel neben den zweckgebundenen Spenden und den Überschüssen des DIUK eigentlich nur die Restfinanzierung garantieren. Weil aber ein großer Teil der über die Unterschriften auf der Steuererklärung aufgebrachten Gelder in die Priesterbesoldung fließt (im Jahr 2017 waren dies € 2.093.797; 68,5% der benötigten Gelder), fehlen dies Mittel in anderen Bereichen wie zum Beispiel der Caritas, den Jugenddiensten oder der Familienberatung.
In unserer Diözese kostete die Priesterbesoldung im Jahr 2017 insgesamt € 3.058.782
(inkl. Pensionsbeiträge, Krankenversicherung und Beiträge zu den Sozialabgaben der Pfarrhaushälterinnen)

Wie kann ich spenden?

Direkt beim Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus (DIUK),
Domplatz 3, 39100 Bozen

Durch Banküberweisung

bei der Südtiroler Sparkasse AG, Bozen,
Agentur 1, lautend auf „Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus, Bozen“;
IBAN: IT56 V060 4511 6010 0000 0001 800
bei der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG,
lautend auf „DIUK – IDSC, Freiw. Spenden – Erogazioni liberali“,
Domplatz 3, Bozen;
IBAN: IT02 T034 9311 6000 0030 0030 929
Die entsprechende Quittung für die Steuererklärung wird vom DIUK zugeschickt.

Postkontokorrent

Durch Einzahlung über Postkontokorrent (K/K 5780 3009)
lautend auf „Istituto Centrale per il Sostentamento del Clero“ (der Einzahlungsschein liegt dem Faltblatt bei, das in der Kirche aufliegt);
Als Quittung für die Steuererklärung genügt der Einzahlungsabschnitt

Ich habe noch Fragen!

Sie können sich direkt mit dem DIUK in Bozen in Verbindung setzen:

Tel 0471 306300

Email: diuk.idsc@bz-bx.net

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