Dass die Fastenzeit etwas mit Essen – oder nicht essen – zu tun hat, ist den Meisten klar. Doch was bedeutet das Fastengebot genau? Wann und für wen gilt es? Was ist in der Fastenzeit anders als sonst? Und wozu?
Die Fastenzeit dient der Vorbereitung auf die Feier des Todes und
der Auferstehung Christi. Sie ist eine Zeit, in der wir auf Gewohntes verzichten, und dadurch einen neuen Blick für Den bekommen, der immer schon da ist. So wartet die Fastenzeit mit einigen Besonderheiten auf:
Gottesdienste
In der Fastenzeit (außer am 4. Fastensonntag und an hohen Festen) soll
der Altar nicht mit Blumen geschmückt werden; Instrumente sollen nur zur Unterstützung des Gesanges eingesetzt werden.
Durch Bußgottesdienste (in Burgstall am 27. März, in Sinich am 3. April) sollen die Getauften auf die Erneuerung des Taufversprechens vorbereitet werden. Der gemeinsame Bußgottesdienst soll den Gläubigen helfen, tiefer in das Paschamysterium einzugehen.
Im Bußsakrament wird dem Christen, der seine Sünden bereut und aufrichtig bekennt, im Namen Gottes die Vergebung geschenkt; er wird mit Gott und der Kirche versöhnt. Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, soll diese in der Feier des Bußsakramentes bekennen. Er ist aber auch verpflichtet, angerichteten Schaden möglichst gutzumachen. Auch den Gläubigen, die keine schweren Sünden zu beichten haben, wird zur Vertiefung der Bußgesinnung und zur sakramentalen Sün-
denvergebung die Feier des Bußsakramentes empfohlen. Gelegenheit gibt es werktags von 10–11:30 Uhr in der Kapuzinerkirche Meran und in Burgstall und Sinich auf Anfrage.
Fasten
Das Abstinenzgebot (Verzicht auf Fleisch) an den Freitagen verpflichtet alle ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Das Fastengebot (Verzicht auf Fleisch, und einmalige Sättigung am Tag) am Aschermittwoch und Karfreitag verpflichtet zwischen dem vollendeten 18. bis zum Beginn des 60. Lebensjahres (vgl. CIC can. 1252).
An allen anderen Freitagen des Jahres – sofern sie nicht mit einem Hochfest zusammenfallen – ist entweder das Abstinenzgebot als Enthaltung von Fleischspeisen zu halten oder man ist verpflichtet, irgendein anderes Werk der Buße, des Gebetes oder der Nächstenliebe zu verrichten.